1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der Rimerreclu Reiseagentur, Kastanienallee 33, 10435 Berlin (nachfolgend "Reiseagentur") und dem Kunden geschlossen werden.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Reiseagentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1. Die Angebote der Reiseagentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung (Buchungsbestätigung) durch die Reiseagentur zustande.
2.3. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Reiseagentur vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot sowie aus den Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Reiseagentur.
3.3. Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Buchungsgebühren, sofern nicht anders angegeben.
4.1. Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
4.2. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
4.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Reiseagentur berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Reiseagentur schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert die Reiseagentur den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Reiseagentur eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist.
5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von der Reiseagentur ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Die Reiseagentur hat die folgenden prozentualen Entschädigungspauschalen (jeweils bezogen auf den Gesamtreisepreis) festgelegt:
5.4. Dem Kunden bleibt es unbenommen, der Reiseagentur nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
6.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung).
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
8.1. Die vertragliche Haftung der Reiseagentur für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Reiseagentur für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2. Die deliktische Haftung der Reiseagentur für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
9.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Reiseagentur findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.3. Für Klagen der Reiseagentur gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Reiseagentur vereinbart.
10.4. Diese AGB gelten ab dem 01.06.2023.